Aktuelles...
Auf der TRIQ-Auszugs- und Urbanstrassenabschieds-Party am kommenden Samstag (24.07., siehe obiger Flyer) wird es einen Soli-Transen-Tresen fuer die von Entfuehrung, physischer Gewalt, Gruppenvergewaltigung und Mord bedrohten Transfrauen in der Mongolei geben.
Julia und Carla mixen wilde und exotische Longdrink- und Cocktail-Mischgetraenke, auf Wunsch auch vegan und/oder alkfrei, um Geld fuer die Aktivist_innen in der Mongolei zu sammeln. Also kommt zahlreich und trinkt massenhaft!
Wir zeigen auch kleine Dokumentarfilme ueber die Situation von LSBT in der Mongolei.
Mehr Informationen zur Situation der Transfrauen in der Mongolei sowie Internet-links zu den Filmchen findet Ihr unten in einer Verlautbarung von Transgender Europes "Transrespekt versus Transphobie weltweit"-Forschungsprojekt, in dem TRIQ eine Partnerorganisation ist. Oder am Samstag direkt am Tresen!
Welche_r_s_in am Samstag nicht kommen kann, aber trotzdem solidarisch sein und helfen will, kann auch gerne direkt auf das TRIQ-Konto spenden. Jeder Euro hilft!
TransInterQueer e.V.
Kt.-Nr. 1004700
BLZ: 10020500
Bank fuer Sozialwirtschaft
Verwendungszweck: "Mongolei"
Alle Spenden werden direkt an die Aktivist_innen vor Ort weitergeleitet.
1000dank und ein tolles Fest
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Pressemitteilung von TrIQ e.V. zur Kastration als Voraussetzung für die Personenstandsänderung nach § 8 TSG
Keine Menschenrechtsverletzung mehr an Transsexuellen in Deutschland. Invasive OP als Bedingung für das Umschreiben des Geschlechtseintrags in offiziellen Papieren soll gekippt werden.
In Berlin, Hamburg, Köln und Kiel ziehen transgeschlechtliche Menschen gegen Kastration und Sterilisation vor Gericht. Die dauernde, operativ hergestellte Fortpflanzungsunfähigkeit ist nach § 8 TSG Voraussetzung für die Änderung des Personenstands. Erst wenn der Personenstand geändert ist, sind transgeschlechtliche Menschen vor dem Gesetz als Frau oder Mann anerkannt. Ziel ist es, den Antrag notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.
Transsexuelle Menschen haben nach dem Transsexuellengesetz (TSG) zwei Möglichkeiten die Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht zu beanspruchen: Sie können lediglich ihren Vornamen ändern zu lassen (sog. „Kleine Lösung") oder sie können zusätzlich auch ihren Personenstand ändern lassen (sog. „Große Lösung").
Der Personenstand ist das offizielle juristische Geschlecht, das in die Geburtsurkunde eingetragen ist. Um den Personenstand ändern zu können ist man zu erheblichen chirurgischen Eingriffen verpflichtet, u.a. zur Entfernung von Penis und Hoden, bzw. von Gebärmutter und Eierstöcken. Dies soll laut Gesetz dazu dienen, die „dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit" zu garantieren und die „Angleichung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts" zu erreichen.
Nicht alle Transsexuellen wünschen solche Eingriffe. Eine Operation gegen den eigenen Willen bedeutet eine Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit und körperliche Selbstbestimmung. Das widerspricht Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes und den Allgemeinen Menschenrechten.
„Der Personenstand", so Wiebke Fuchs, Mitarbeiterin im Magnus-Hirschfeld-Centrum Hamburg, „ist juristisch. Der Körper eines Menschen aber ist dessen Privatsache. Und obwohl für viele transsexuelle Menschen die geschlechtsangleichenden Maßnahmen auch eine Angleichung der Genitale umfassen, gibt es ebensoviele transsexuelle Menschen, die sich diesen Operationen nicht unterziehen wollen oder können, sei es aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen. Menschen die Personenstandsänderung zu verweigern bzw. sie zu einer von ihnen nicht gewünschten Operation zu drängen, ist nicht im Sinne unserer Verfassung und eines demokratischen Staates, der internationale Menschenrechtsabkommen geschlossen hat."
„Wir vertrauen darauf, dass ein Richter oder eine Richterin auch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser erzwungenen Operationen hegt und den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegt", erklärt Deborah Reinert, die Rechtsanwältin, die das Verfahren juristisch begleitet.
Dass die Fälle beim BVerfG auf offene Ohren stoßen werden, bezweifelt Deborah Reinert nicht. In den letzten Jahren haben immer wieder transsexuelle Menschen gegen das sogenannte TSG erfolgreich geklagt. In seinem letzten Urteil zum TSG etwa hat das BVerfG den Zwang zur Ehescheidung für die Personenstandsänderung aufgehoben (1 BvL 10/05, Beschluss vom 27. Mai 2008).
Bis zu diesem Urteil mussten sich verheiratete Paare zwangsweise scheiden lassen, damit der transsexuelle Partner die Personenstandsänderung erhalten konnte. „Diese Bedingung", so Rechtsanwältin Deborah Reinert, „war gesetzeswidrig nach §§ 1564 ff BGB, denn eine bestehende Ehe darf nicht gegen den Willen der Eheleute aufgehoben werden. Das hat das BVerfG ganz klar erkannt."
Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Christian Schenk ergänzt: „Bereits 2007 hat das BVerfG verfügt, dass man bereits nach der Vornamensänderung den Geschlechtseintrag im Reisepass ändern kann, auch ohne Personenstandsänderung. Vorher kam es bei Grenzkontrollen oft zu unschönen Szenen, wenn Vorname und Erscheinungsbild nicht mit dem Geschlechtseintrag übereinstimmten. Durch diese Entscheidung hat das Gericht auch für transgeschlechtliche Menschen die Reisefreiheit gewährleistet, die im Grundgesetz verankert ist."
Ohne Personenstandsänderung gibt es jedoch immer noch eine Vielzahl von Situationen, in denen sich transgeschlechtliche Menschen immer wieder outen müssen: u.a. gegenüber Arbeitgebern, Behörden, Vermietern, Banken, Versicherungen. Das Fehlen der Personenstandsänderung hat auch Konsequenzen für die Möglichkeit zu Heiraten oder eine Eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen, für das Adoptionsrecht und nicht zuletzt für das persönliche Wohlbefinden der Betroffenen.
„So kann ein schwuler Mann seinen Lebenspartner nur heiraten, aber keine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen", erklärt Rechtsanwältin Deborah Reinert, „das ist dann auch auf seiner Lohnsteuerkarte und anderen alltagsrelevanten Dokumenten zu sehen. Auch bei einem heterosexuellen Paar treten Probleme auf, wenn der transsexuelle Partner keine Personenstandsänderung hat. Das Paar kann nur eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, der transsexuelle männliche Partner gilt vor Gesetz nicht als der Vater eines gemeinsamen Kindes - ganz anders nach der Personenstandsänderung. Transgeschlechtlichen Menschen sind daher ohne Personenstandsänderung im Alltag immer wieder gezwungen ihre Transsexualität offen zu legen."
Das BVerfG hat in den Urteilsverkündungen zum TSG der letzten Jahre bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es nicht mehr dem Stand der wissenschaftlichen Forschung entspricht, dass sich transgeschlechtliche Menschen ausnahmslos eine komplette medizinische Angleichung an das Identitätsgeschlecht wünschen. Die Chancen stehen also gut, dass das BVerfG positiv für die Antragsstellenden entscheiden wird.
Die Antragsstellenden sind zuversichtlich, dass dieses unschöne Kapitel der Diskriminierung einer Minderheit in Deutschland bald Vergangenheit sein wird.
Pressekontakt:
Dr. Dan Christian Ghattas
triq[at]transinterqueer.org
TrIQnick Impressionen








Liebe TrIQuies,
hier zwei Veranstaltungen für Euch:
Am Freitag, 12.3., 19 Uhr, Vernissage zur Ausstellung "Durch die Blume" (Klangskulptur) zu Trans*- und Homophobie im Gemeinschaftshaus Gropiusstadt (Neukölln), mit Julia & Leo für TrIQ auf dem Podest; mehr Infos unter:
Am Dienstag, 16.3., 20 Uhr, Sonntags-Club: "TransGenderPolitics in Istanbul"
Zerstörung und Gentrification multikultureller Stadtteile. Bonuspunkte für Polizisten, die Trans* jagen. Morde aus homo- und transphobischen Motiven. Ebru Kırancı von der Trans*organisation Istanbul LGBTT berichtet aus der Kulturhauptstadt Europas 2010.
Plus Dokumentarfilm von Maria Binder, Bilder einer Recherche (9´).
Ein Kooperationsveranstaltung von MERSI (Menschenrechte und sexuelle Identität) /amnesty international, Sonntags-Club e.V., Gladt e.V., TransInterQueer e.V. und Wigstöckel e.V.

Offenes Treffen zum CSD Motto am 11.01.2010
Anwesende Gruppen: TRIQ, TGNB, QueerGrün, Kingz of Berlin, Zwitter AK
Hallo Ihr Lieben,
es ist vollbracht - wir haben uns relativ eindeutig auf einen inter/trans* CSD-Mottovorschlag geeinigt:
„Zwei Geschlechter? Wir haben mehr zu bieten!".
Wir finden das Motto echt dufte politisch, CSD kompatibel fluffig und natürlich gleichzeitig wahnsinnig tiefgründig (Plakatidee ist auch schon vorhanden) - v.a. finden wir es aber super inklusiv, weil sich darunter sowohl trans* wie inter aber auch queers auch homos subsumieren können. Hat also viel Charme in jede sexuelle und identitäre und nicht-identitäre Richtung dat Janze.
Darum bitten wir Euch um Eure Unterstützung und Stimme auf dem CSD Forum im Februar, das das Motto letztendlich definitiv festlegen wird. Das Januar-Treffen des CSD Forums beschließt zunächst erstmal das Oberthema, bei dem wir unter den Einreichungen (welch Überraschung) "Normalität/Normativität" bevorzugen. Auch bei diesem Vorentscheid würden wir uns natürlich um zahlreiches Erscheinen und Eure Unterstützung freuen - nicht, dass am Ende ein anderes Oberthema bei raus kommt und wir unser, wie wir finden, unersetzbar gehaltvolles und unvergleichlich innovatives Motto neu tüfteln müssen.
Also auf geht's zu den nächsten zwei CSD Forum Treffen:
Wann?
Jeweils Mittwoch um 19 Uhr
14.01.2010 (Oberthema) und
10.02.2010 (Motto)
Wo?
Bei der Berliner AIDS Hilfe
Meineckestraße 12 (4. OG/Casino)
10719 Berlin/Charlottenburg
Nur zu, werdet viele und mehret Euch: WG-Mitbewohner_in, Arbeitskollege_in, Jobcenter-Mitschlangesteher_in, Barhockernachbar_in eingehackt und in die BAH entführt - wahre Basisdemokratie gewinnt.
Bis dahin,
Eure TRIQies & TGNBler_innen

Wieso ist das so leer hier?!
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− Vor: Plenum
