Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag

Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag

Seit 2018 gibt es in Deutschland neben „männlich“ und „weiblich“ auch den Geschlechtseintrag „divers“. Eine Streichung des Geschlechtseintrags ist ebenfalls möglich.

Für viele trans*, inter* und nichtbinäre Menschen ist eine offizielle Anpassung des Geschlechtseintrags und ggfs. Vornamen eine wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Diese Änderung bedeutet, dass neue Vornamen und ein neuer Geschlechtseintrag im Personalausweis, Pass und anderen offiziellen Dokumenten eingetragen werden.

Unser Fachbereich zur Vornamens- und Geschlechtseintragsänderung ist eine Anlaufstelle für trans*, inter* und nichtbinäre Menschen, die Fragen rund um eine offizielle Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag haben. Außerdem bieten wir Informationen und Weiterbildungsmöglichkeiten für Fachpersonal und Organisationen.

Im November 2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft getreten, das eine Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag ohne Gutachten und Atteste ermöglicht. Mehr Informationen dazu gibt es in unserer neuen Broschüre.

Unsere Angebote umfassen

psychosoziale Beratung für trans*, inter* und nichtbinäre Menschen zur Änderung von Vorname und Geschlechtseintrag

fachliche Beratung für pädagogisches, psychologisches, medizinisches u.a. Fachpersonal

Informationsveranstaltungen, Weiterbildungen und fachliche Inputs für Organisationen zum Thema Vornamens- und Geschlechtseintragsänderung

Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz