Pressemitteilung von TransInterQueer e.V. zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts (28.01.2011)
[direkt zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts]
Die Voraussetzungen der dauerhaften Unfruchtbarkeit sowie der geschlechtsangleichenden Operationen (Entfernung von Gebärmutter und Eierstöcken bzw. Hoden und Penis und Anlegen einer Neo-Vagina) stellten “eine massive Beeinträchtigung der von Art. 2 GG geschützten körperlichen Unversehrtheit dar”.