Selbstbestimmungsgesetz

Selbstbestimmungsgesetz

Seit dem 01.11.24 können Personen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen beim Standesamt ändern, dazu sind keine psychologischen/psychiatrischen Gutachten mehr nötig.
Die Änderung muss drei bis sechs Monate vorher beim Standesamt angemeldet werden – dazu gibt es meist Informationen und Formulare direkt auf den Websites der Standesämter. Danach kann ein Termin für die Änderung mit dem Standesamt vereinbart werden.

Mehr Informationen dazu, wie eine Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens funktioniert:

Unsere Meinung und Kritik zum Gesetz: