Änderung von Vornamen und Personenstand in Einfacher Sprache

Den Vornamen und Geschlechts·eintrag ändern

Den Vornamen und Geschlechts·eintrag ändern bedeutet:
Einen neuen Vornamen und Geschlechts·eintrag in den Pass und Personalausweis und alle anderen Unterlagen eintragen.
Damit der Vorname und Geschlechts·eintrag zum Menschen passen.
Das ist für viele trans*, inter* und nicht-binäre Menschen eine wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben.

In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten um den Vornamen und den Geschlechts·eintrag zu ändern.
Eine Möglichkeit regelt das Transsexuellengesetz.
Die Abkürzung von Transsexuellengesetz ist TSG.
Das TSG kritisieren viele Menschen.
Seit 2018 gibt es außerdem § 45b im Personenstandsgesetz.
Die Abkürzung von Personenstandsgesetz ist PStG.
Seitdem gibt es auch insgesamt 4 Geschlechtseinträge:
• „männlich“
• „weiblich“
• „divers“
• „    „ Viele Menschen nennen den leeren Eintrag „Streichung“.
Aber es gibt rechtlichen und politischen Streit darum, wer das Personenstandsgesetz nutzen darf.
Manche Expert*innen meinen: Das Personenstandsgesetz gilt auch für trans* Menschen.
Andere Expert*innen meinen: Es gilt nur für bestimmte intergeschlechtliche Menschen.

Das machen wir:

• psychosozial beraten
   Wir beraten trans*, inter* und nicht-binäre Menschen zur Änderung vom Vornamen und Geschlechts·eintrag.
   Dabei berücksichtigen wir Deine einzigartigen Lebensumstände.
   Hier kommst Du zur Beratung.

• fachlich beraten
   Wir beraten pädagogische, psychologische, medizinische und andere Fachmenschen.
   Hier kommst Du zur Beratung.

• bilden
    Wir vermittel Wissen zum Thema Vornamen und Geschlechts·eintrag ändern.
   Wir führen Kurse, Weiterbildungen und Fachvorträge für Organisationen durch.
   Hier kommst Du zum Bildungsangebot.

• aufklären
   Es gibt verschiedene Möglichkeiten den Vornamen und Geschlechts·eintrag zu ändern.
   Wir klären Dich über diese Möglichkeiten auf.
   Hier kommst Du zu den Möglichkeiten.