TrIQ nimmt Stellung zum geplanten Berliner Jugendarrestvollzugsgesetz

Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz erarbeitete kürzlich einen Entwurf für ein Gesetz, das den Jugendarrest in Berlin regeln soll. Da Jugendarrest auch für trans*, inter* und nicht-binäre Jugendliche relevant sein kann und sich daraus spezifische Bedarfe an den Arrest und an Arrestanstalten ergeben, haben wir als TransInterQueer e.V. zum Entwurf dieses Berliner Jugendarrestvollzugsgesetzes (JAVollzG) Stellung genommen.
Wir freuen uns über die Initiative der Senatsverwaltung, einige Bedarfe von trans*, inter* und nicht-binären Jugendlichen anzuerkennen und auf diese im Arrestvollzugsgesetz Rücksicht zu nehmen. Allerdings möchten wir uns auch kritisch gegenüber einigen Regelungen äußern und insbesondere auf den Handlungsbedarf aufmerksam machen, der bezüglich trans*, inter* und nicht-binären Personen im Justiz- und Arrestvollzug weiterhin besteht.
Die vollständige Stellungnahme findet sich hier als PDF zum Download.