Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucher_innenschutz und Antidiskriminierung möchte ein neues Gesetz auf den Weg bringen, das unter Anderem die geschlechtlich getrennte Unterbringung im Vollzug und weitere Maßnahmen wie Vollzugs- und Eingliederungsplanung, aber auch Fixierung im Vollzug neu regeln soll.
Wir freuen uns über die Initiative der Senatsverwaltung, sehen einige Punkte jedoch auch kritisch und möchten insbesondere auf den Handlungsbedarf aufmerksam machen, der bezüglich trans*, inter* und nicht-binären Personen im Justizvollzug weiterhin besteht. Daher haben wir in Zusammenarbeit mit der trans*Ratgeber-Gruppe Berlin eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Senatsverwaltung verfasst.
Die vollständige Stellungnahme steht hier als PDF zum Download zur Verfügung.