IDAHOTI 2018: Pressemitteilung

Pressemitteilung vom 17. Mai 2018
Zum Internationalen Tag gegen Homo- und Biphobie, Trans*- und Inter*feindlichkeit: Gegen halbe Sachen der Bundesregierung – für umfassende Bekämpfung struktureller Diskriminierung
Berlin – In den über 800 Beratungsfällen, die TransInterQueer e.V. allein im Jahr 2017 begleitet hat, beschreiben zahlreiche trans* und inter* Menschen strukturelle Diskriminierung als allgegenwärtig. Denn nach wie vor

  • erfordert das deutsche Transsexuellengesetz, dass trans* Menschen entgegen internationaler Menschenrechtspolitik einem entwürdigen Begutachtungszwang ausgesetzt sind;
  • sind menschenrechtswidrige „geschlechtszuweisende“ Operationen an inter* Babys, Kleinkindern und Jugendlichen nicht verboten;
  • und bleibt die Bundesregierung entgegen besserem Wissen in ihrem Koalitionsvertrag sehr weit hinter den Notwendigkeiten zurück, die es für einen umfassenden Schutz und die Gewährung der Rechte von trans* und inter* Menschen braucht.

Jana Maria Knoop, im Vorstand von TransInterQueer e.V.: „Wir fordern die schnelle Realisierung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes in Berlin, das auch Diskriminierungen durch Polizei, Gerichte und Verwaltung sanktioniert. Ebenso ist eine menschenrechtsbasierte, grundgesetzkonforme Neuregelung anstelle des Transsexuellengesetzes überfällig, sowie die Abschaffung des Geschlechtseintrags, wie sie das Bundesverfassungsgericht alternativ zur Schaffung einer sogenannten ‘Dritten Option’ der Bundesregierung zur Umsetzung auferlegt hat. Auch Zwangsoutings von trans* Menschen müssen spürbar geahndet werden.“
Nicht nur anlässlich des heutigen Gedenktages sieht TrIQ e.V. rechtspopulistische und rechtsextreme Bemühungen, trans*feindliche Gewalt willkürlich definierten „Tätergruppen“ zuzuschreiben, als fahrlässig und rassistisch an. Keine noch so populistische Instrumentalisierung von Gewaltfällen gegen trans* und gender-nonkonforme Menschen kann darüber hinwegtäuschen, dass ein Großteil aller Diskriminierungen struktureller Diskriminierung geschuldet sind.
Geht es nach dem Bundesministerium des Inneren, würden inter* und trans* Menschen auf übelste Weise gegeneinander ausgespielt werden, wenn die sogenannte „Dritte Option“ nur inter* Menschen mit medizinischer Diagnose und dem Wunsch nach Nichtbinarität zustehen würde, während trans* Menschen, nicht-“diagnostizierten“ inter* Menschen und anderen gender-nonkonformen Menschen der Zugang zu einer Alternative verwehrt bliebe.
TrIQ e.V. hat in Stellungnahmen an Bundesjustizministerin Katarina Barley wie auch an das BVerfG hingegen für die vollständige Abschaffung des Geschlechtseintrags plädiert. Keine halbe Sachen, wenn es um die Menschenrechte von trans* und inter* Menschen auch in Deutschland geht!
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