Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen für die geschlechtliche Selbstbestimmung wegweisenden Beschluss bekanntgegeben, der erneut zeigt, in welcher Weise Einzelgesetze und Verwaltungsvorschriften in Fragen der Geschlechtsidentität und der Minderheitenrechte gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot nach Art. 3 Grundgesetz verstoßen – und damit verfassungswidrig sind.
Auch TrIQ gehörte zu den im Vorfeld vom BVerfG angefragten Organisationen, um zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2019/16 Stellung zu nehmen. Auch wenn wir vertreten, dass langfristig einzig eine Abschaffung der personenstandrechtlichen Registrierung von Geschlecht der tatsächlich existierenden Vielfalt von körperlichen Geschlechtern sowie geschlechtlichen Identität gerecht werden kann, ist dieser Beschluss ein großer Erfolg für die Kampagne Dritte Option, der wir sehr herzlich zu diesem Meilenstein für rechtlich verbürgte Geschlechtervielfalt in Deutschland und international gratulieren.
Für TrIQ verbindet sich mit dem Beschluss des BVerfG die Hoffnung, dass fristgerecht bis spätestens zum 31.12.2018 von der Politik die längst überfällige Novellierung des Personenstandsgesetzes vorgenommen wird, so dass entweder gar kein Geschlechtseintrag mehr vorgeschrieben wird oder eine dritte Option geschaffen werden muss.
Dazu Ria Klug, im Vorstand von TrIQ: „Wir halten dieses Urteil für ein deutliches Signal an die politisch Verantwortlichen, endlich von sich aus tätig zu werden, anstatt sich in beschämender Weise vom Bundesverfassungsgericht Handlungsanweisungen erteilen zu lassen. Jetzt steht als nächster und längst überfälliger Schritt das Verbot uneingewilligter geschlechtsverändernder Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern an. Auch muss das reformbedürftige, in seiner medizinisch-pathologisierenden Perspektive völlig überholte Transsexuellengesetz (TSG) zu Gunsten eines Geschlechtervielfaltsgesetzes endlich abgeschafft werden.”
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