Das Selbstbestimmungsgesetz kommt! Damit ist ein großer Schritt weg von rechtlicher Fremdbestimmung und pathologisierenden Bildern von inter*, trans* und nicht-binärem Leben. Dass es bald keine Begutachtungen für die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag geben soll, ist dem Protest und dem Kampf der letzten Jahre und Jahrzehnte, z.B. gegen das TSG, für einen selbstbestimmten dritten Geschlechtseintrag und gegen medizinische Deutungsmacht über unsere Körper und unsere Identitäten zu verdanken.
Das Gesetz regelt ausschließlich die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag – es sagt nichts zu Ansprüchen auf medizinische Transitionsmöglichkeiten oder zu anderen wichtigen Fragen.
Folgende Neuerungen treten ab 01. November für die Vornamens- und Geschlechtseintrags-Änderungen trans*, inter* und nicht-binärer Personen in Kraft:
Alle Änderungen laufen künftig über das Standesamt. Dazu muss kein Gutachten oder Ärztinnen-Brief mehr vorgelegt werden. Es reicht die einfache Angabe, dass der neue Vornamen und Geschlechtseintrag der Geschlechtsidentität am ehesten entspricht.
Die Änderung muss drei bis sechs Monate im Voraus beim Standesamt angemeldet werden.
Eine erneute Änderung, z.B. zu einem weiteren Geschlechtseintrag und Namen oder zum vorherigen Geschlechtseintrag sowie Namen, kann erst nach einem Jahr erfolgen. Diese Regelung gilt für Minderjährige nicht.
Stattdessen sind Jugendliche unter 18 Jahren auf die Zustimmung ihrer Eltern bzw. Sorgeberechtigten und auf Beratung angewiesen. Für Personen unter 14 Jahren beantragen die Eltern bzw. Sorgeberechtigten selbst die Änderung. Sie müssen sich dazu qualifiziert beraten lassen.
Für Personen in einer rechtlichen Vormundschaft beantragt ebenfalls der*die Betreuer*in die Änderung, dabei muss sie die Bestätigung des Betreuungsgerichts einholen.
Für viele Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit werden die Änderungen unkomplizierter, weil sie nicht mehr nachweisen müssen, dass sie in den jeweiligen Staaten keinen Zugang zu rechtlicher Transition haben. Trotzdem bleiben weiterhin viele TIN*s vom Recht auf selbstbestimmten Namen und Geschlechtseintrag ausgeschlossen, so z.B. Personen im Asylverfahren, Menschen mit einer Duldung oder ohne Papiere, und alle Menschen mit einer befristeten, nicht-verlängerbaren Aufenthaltserlaubnis.
Die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag ohne medizinische Gutachten ist ein neuer Prozess, deswegen ist bisher vieles noch unklar. Auch wir haben auf viele Fragen noch keine Antworten und lassen uns gerade auch juristisch beraten.