Heute hat das Bundeskabinett einen Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Leider verschlechtert der neue Entwurf (hier einsehbar) die Situation für trans*, inter* und nicht-binäre Personen im Vergleich zur Version, die uns im Mai zur Stellungnahme vorgelegt wurde, noch einmal deutlich. Bedauerlicherweise wurden die von uns und anderen Selbstvertretungsorganisationen eingebrachten Änderungsvorschläge nicht berücksichtigt.
Die wichtigsten Veränderungen im Entwurf auf einen Blick:
- Meldungen an Innenbehörden als Teil des Offenbarungsverbots: Behörden wie das Bundeskriminalamt, Bundesverfassungsschutz, Bundespolizei und Bundesflüchtlingsamt erhalten den/die alten und neuen Vornamen und Geschlechtseintrag nach erfolgter Änderung. Diese Daten müssen wieder gelöscht werden, wenn der entsprechenden Behörde kein Datensatz zur betreffenden Person vorliegt.
- Einschränkung des berechtigten Personenkreises: Laut neuem Entwurf müssen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit eine Blaue Karte EU, ein unbefristetes oder befristetes verlängerbares Aufenthaltsrecht vorlegen können, um einen Anspruch auf eine Änderung zu haben.
- 3-Monatige Anmeldefrist vor Abgabe der Erklärung: Im alten Entwurf war vorgesehen, dass nach erfolgter Änderung eine 3-monatige Wartefrist bis zu deren Inkrafttreten geben soll. Diese wurde nun geändert durch die Verpflichtung, die Erklärung beim Standesamt 3 Monate vorher anzumelden. Wenn nach 6 Monaten keine Erklärung abgegeben wurde, verfällt die Anmeldung.
- Erweiterung des “Hausrechtsparagraphen”: Nicht nur das Gelten des Hausrechts wird noch einmal explizit im Gesetz herausgestellt, wie auch im alten Entwurf vorgesehen, sondern auch die Vertragsfreiheit von Eigentümer*innen.
- Inkrafttreten: Laut neuem Entwurf soll das Gesetz zum 1. November 2024 in Kraft treten.
Auf den Kabinetssbeschluss folgen nun die Lesungen des Entwurfs im Bundestag. Wir hoffen darauf, dass die Positionen von Selbstvertretungsorganisationen im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens mehr Gehör finden als bisher und ein progressives Selbstbestimmungsgesetz verwirklicht werden kann.