Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt fremdbestimmende Rechtsprechung in Deutschland und erkennt damit Geschlechtsidentität von trans* Elternteilen nicht an
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte gestern die bisherige deutsche Rechtsprechung, nach der trans* und nicht-binäre Personen nicht selbstbestimmt ihren Elternstatus (Vater oder Mutter) wählen dürfen. Stattdessen wird die Person als Mutter ins Geburtsregister eingetragen, die das Kind gebärt. Laut EGMR liege dabei kein Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Privat- und Familienleben) vor.
Das Urteil ist ein frustrierender Schlag gegen unsere Hoffnungen auf die zeitnahe gesetzliche Anpassung des Abstammungsrechts an reale Familienkonstellationen, insbesondere an trans*, inter* und nicht-binäre Realitäten.
Wir sehen darin einmal mehr den dringenden Reformbedarf des deutschen Abstammungsrechts hin zu einer Rechtsprechung, die (biologische und nicht-biologische) trans*, inter*, nicht-binäre und nicht-heterosexuelle sowie Mehreltern-Familienkonstellationen anerkennt und die bürokratische Prozesse den Bedürfnissen der Familien anpasst.
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