Urteil gegen Deutsche Bahn: Entschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung für nicht-binäre trans* Person

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in seinem am 21.06.2022 verkündeten Urteil die Deutsche Bahn dazu verpflichtet, der klagenden Person eine Entschädigung von 1000 Euro wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte zu zahlen. Die klagende Person hatte 2019 gegen die Deutsche Bahn geklagt, weil sie beim Kauf einer Online-Fahrkarte gezwungen worden war, sich einem binären Geschlecht zuzuordnen (männlich oder weiblich). Die klagende Person empfindet sich jedoch als Person ohne männliches oder weibliches Geschlecht.

Im erstinstanzlichen Urteil wurde der DB bereits auferlegt, Webseite, die Fahrkarten und Abwicklungsunterlagen entsprechend anzupassen.

Der Zuspruch einer Entschädigung bedeutet eine wegweisende Anerkennung der Rechte nicht-binärer Menschen. Wir freuen uns sehr über dieses Urteil und beglückwünschen die klagende Person und Unterstützer*innen!

Die ganze Pressemitteilung der TIN-Rechtshilfe könnt ihr hier lesen.

Und hier gibt es die Pressemitteilung des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung.