Urteil: Deutsche Bahn muss binäre Anrede bei nicht-binärer Person unterlassen

Gerichtsurteil: Deutsche Bahn muss binäre Anrede bei nicht-binärer Person unterlassen

Die Deutsche Bahn muss die Anrede nicht-binärer Menschen berücksichtigen, sonst drohen ihr Strafzahlungen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden, das am 14.04.22 rechtskräftig wurde. Die Deutsche Bahn wurde dazu verurteilt, ihre Software entsprechend umzustellen, sonst muss sie Strafen für jede weitere falsche Anrede zahlen. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für den Online-Handel und darüber hinaus: Es legt fest, dass nicht-binäre Personen ein Recht auf eine geschlechtsneutrale Anrede im Online-Handel haben. Außerdem wird dadurch richterlich festgestellt, dass die falsche Anrede einer nicht-binären Person eine Diskriminierung und Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt. TrIQ als Fachstelle TIN freut sich besonders über dieses wegweisende Urteil und dankt Kläger*in Robin Nobicht und Unterstützer*innen.

Hier findet ihr die Pressemitteilung der TIN-Rechtshilfe, die das Verfahren begleitet hat

Hier geht es zur Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt