Nächste Station des trans* Vaters, dem der Bundesgerichtshof im September nicht ermöglicht hatte, als Vater in das Geburtenregister eingetragen zu werden (wir berichteten am 26.9.): eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Gern entsprechen wir seinem Wunsch, diese Entscheidung auch als TrIQ öffentlich zu machen. Erst vors BverfG ziehen zu müssen, bürdet ihm und seinem Kind weitere Jahre des Wartens und Zwangsoutings auf. Auch andere trans* Menschen mit Kinderwunsch oder in der Schwangerschaft sind von Einträgen in das Geburtsregister bedroht, die nicht ihrem rechtskräftigen Vornamen und Personenstand entsprechen. Diejenigen mit Kindern sind durch die bestehende gesetzliche Regelungslücke unzumutbaren Situationen ausgesetzt, was vom BGH billigend in Kauf genommen wurde, z.B Zwangsoutings in der Kita. Daher ist der Weg vors BVerfG alternativlos, aber mehr als belastend. Sascha Rewald von der AG Elternschaft der Bundesvereinigung Trans* trifft eine klare Einschätzung: das BVerfG sei “nun aufgefordert, die gesetzlichen Hürden zur Anerkennung von trans* Eltern abzubauen”. So ist es! Dringend erforderlich ist eine Neuregelung, wie sie das Positionspapier des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.9.17 empfiehlt, in Form eines auch von TrIQ unterstützten Geschlechtervielfaltsgesetzes. Für den Weg vor das BVerfG wünschen wir viel Kraft und Unterstützung dem trans* Vater und seinem Kind, ein super wichtiger Schritt, den er macht.