Vom Bundesverfassungsgericht hat TrIQ im Februar 2017 die Gelegenheit bekommen, eine Stellungnahme zur laufenden Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2019/16 abzugeben. In dieser Beschwerde rügt eine intergeschlechtliche Person die Verletzung ihrer Grundrechte, mit dem Ziel einer Änderung ihres Geschlechtseintrages im Geburtenregister von “weiblich” zu „inter/divers“, hilfweise als „divers“. Damit klagt sie implizit auf die Schaffung eines weiteren Geschlechtseintrags neben “männlich” und “weiblich”.
Unsere Stellungnahme könnt ihr hier lesen: Stellungnahme_TrIQ
Mittlerweile liegen uns auch die Stellungnahmen der 15 anderen Einrichtungen vor, die zum selben Thema angefragt wurden (unter anderem die DGTI, Intersexuelle Menschen e.V., der LSVD, das Deutsche Institut für Menschenrechte, der Bundesverband Trans*, die Bundesärztekammer und der Deutsche Ethikrat). Wer sich dafür interessiert, kann sie gern im TrIQ-Büro einsehen.