Pressemitteilung von TransInterQueer e.V. vom 28.04.2015
Am 22. April 2015 hat der Europarat eine wegweisende Resolution gegen die Diskriminierung von trans* Menschen verabschiedet – auch mit der Stimme der Bundesregierung. Die Kernforderungen der Resolution1 sind:
1. Transsexuellenrecht – rechtliche Geschlechtsangleichung
- Mitgliedsstaaten haben „schnelle, transparente und leicht zugängliche Verfahren auf der Grundlage der Selbstbestimmung für die Namensänderung und des auf Geburtsurkunden, Personalausweisen, Pässen, Zeugnissen und anderen Dokumenten vermerkten Geschlechts von Transgendern zu entwickeln und diese Verfahren allen Menschen, die sie benötigen, unabhängig vom Alter, dem medizinischen Status, den finanziellen Möglichkeiten oder einer aktuellen oder früheren Inhaftierung zur Verfügung zu stellen“.
2. Gesundheit – medizinische Geschlechtsangleichung
- „Verfahren für eine Geschlechtsumwandlung, wie Hormonbehandlung, chirurgische Eingriffe und psychologische Unterstützung, [sind] zugänglich zu machen und sicherzustellen.“
- Diese Leistungen sind Teil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherungen und müssen erstattet werden.
- Es ist „sicherzustellen, dass Transgender, einschließlich Kinder, nicht als geisteskrank bezeichnet werden, und gleichzeitig einen stigmafreien Zugang zu der notwendigen medizinischen Behandlung zu gewährleisten“.
- Die „auf nationaler Ebene verwendeten Klassifizierungen von Krankheiten [sind] zu ändern“, was trans* Menschen ohne Krankheitswert Zugang zu medizinischen Leistungen eröffnen würde.
- Die Mitgliedsstaaten sollen „für eine Abänderung internationaler Klassifizierungen“ eintreten. So – wie schon lange von TrIQ gefordert – z.B. im Rahmen des aktuellen ICD-11-Reformprozesses der Weltgesundheitsorganisation, der eine klassifikatorische Neufassung und Entpathologisierung von Trans* berät.
3. Drittes Geschlecht – Vielfalt von Geschlecht
- Die Mitgliedsstaaten sollen „erwägen, für diejenigen, die es beantragen, eine dritte Geschlechtsoption in Ausweisdokumenten vorzusehen“. Damit erkennt der Europarat ausdrücklich im Kontext von Trans* geschlechtliche Vielfalt und zwischengeschlechtliche Identifikationsmöglichkeiten an.
Trotz jahrelanger Bemühungen von Trans*-Expert_innen und Aktivist_innen, mit der bundesdeutschen Politik über eine Reform des Transsexuellengesetzes (TSG) ins Gespräch zu kommen, hat diese zahlreiche Gelegenheiten ungenutzt verstreichen lassen. Die schallende Ohrfeige des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das 2011 die bis dato im TSG enthaltene Operations- und Sterilisationsvoraussetzung als nicht mit den Menschenrechten vereinbar ansah, verhallte in der Bundespolitik ebenso ungehört wie zuvor sechs weitere BVerfG-Urteile zum TSG. Mittlerweile belegen viele deutsche Studien die hohe Unzufriedenheit von Trans* mit den Regelungen zur juristischen, aber auch mit der medizinischen Geschlechtsangleichung, der bestehenden Pathologisierung unter der ICD-10-Diagnostik, der mangelnden Gesundheitsversorgung und dem Diskriminierungsschutz allgemein.
Der Europarat bestätigt, was Trans*-Aktivist_innen und die Forschung schon lange gefordert haben (zuletzt u.a. Hamm/Sauer 2014; Sauer/Hamm 2015, i.E.; Güldenring 2015, i.E.): die engen Kriterien der Deutschen Standards zur Behandlung und Begutachtung von Transsexuellen (Becker et al. 1997) sind weder stigmafrei noch menschenrechtskonform. Sie fordern eine eindeutige Identifizierung im Gegengeschlecht, statt eine Vielfalt von Geschlecht und die Selbstbestimmung von Geschlecht anzuerkennen. Sie verordnen Zwangsmaßnahmen (ein Jahr Alltagstest mit „begleitender“ Psychotherapie), um eine pathologisierende und stigmatisierende Diagnostik auf Basis des ICD-10 stellen zu können, von der die Verordnung aller weiterer medizinischer Maßnahmen (Hormontherapie, geschlechtsangleichende Operationen etc.) abhängt. Die darauf aufbauenden Behandlungsrichtlinien (2009) des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der Krankenkassen sind in ihrer starren Form ebenso ungeeignet, allen trans* Menschen, die Gesundheitsleistungen benötigen, diese zugänglich zu machen. In der Praxis haben sie eher zu einer Verschärfung des Verfahrens und Verzögerungen bzw. Ablehnungen von Kostenübernahmen für trans*-spezifische medizinische Leistungen geführt. Diese Regelungen haben „versagt“, so die Berichterstatterin Deborah Schembri in ihrer Rede vor der Vollversammlung des Europarates.
Es bedarf grundlegender Reformen des medizinisch-juristischen Umgangs mit trans* Menschen in Deutschland. Sie brauchen ein sensibilisiertes, diskriminierungsfreies Umfeld, um gesund zu sein, arbeiten, wohnen und vor (individueller und systemischer) Gewalt geschützt am sozialen Miteinander partizipieren zu können. Wir sind gespannt, wann die Bundesregierung und die Regierungsparteien den Worten nun Taten folgen lassen? Die auch in Deutschland alltägliche Diskriminierung2 aufgrund von Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmalen muss ein Ende haben. Dem Selbstbestimmungsrecht von Trans* – wie in den Community-Forderungen zur Reform des Transsexuellenrechtes (2012) und der Waldschlößchenerklärung (2014) bereits auch für Deutschland ausgearbeitet – muss endlich Vorrang eingeräumt werden.
- Wir fordern menschenrechtsorientierte, gesetzliche und medizinische Reformen und Regelungen, die an die Vorbilder in Argentinien, Dänemark und v.a. Malta anknüpfen. In Malta hat das Recht auf selbstbestimmte Geschlechtsidentität sogar Verfassungsrang.
- Wir fordern die Förderung von trans* Verbänden, die bereits gute Antidiskriminierungsarbeit und Beratung aus ihrer Peer-Erfahrung leisten.
- Wir fordern einen Dialog zwischen Politik und trans* Verbänden, um Trans* ein diskriminierungsfreies, Teilhabe ermöglichendes und insgesamt lebenswertes Leben zu ermöglichen.
TransInterQueer e.V., 28.04.2015
-
Der 15-seitige Report zur Diskriminierung von Transgendern ist hier zu finden.
-
Das Video der Resolutionsdebatte hier.
- Hier zum Taz-Artikel “Europarat setzt Maßstäbe”.
1 Auszüge aus der deutschen Übersetzung des Bundestages, Dok. 13742, Bericht zur Diskriminierung von Transgendern in Europa vom 2. April 2015.
2 In unterschiedlichsten LSBT(I)-Untersuchungen wurden trans* Menschen als die für Diskriminierung vulnerabelste und am meisten diskriminierte Gruppe identifiziert, vgl. LesMigraS (2012): Nicht so greifbar und doch real; LSVD (2012): Situation von Transsexuellen in NRW; Ministerium für Integration, Familie Kinder, Jugend und Frauen (2015): Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen; EU Grundrechteagentur (2013): Europäische LSBT-Studie; Familienforschung Baden-Württemberg (2014): Onlinebefragung zur Lebenssituation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren Menschen in Baden-Württemberg.