Aus der Zusammenfassung:
Trans*Menschen überschreiten die in westlichen Gesellschaften fest verankerte Einteilung aller Menschen in zwei Geschlechter, indem sie ihr Geschlecht verändern bzw. wechseln. Systematisch erhobene Daten zur Benachteiligung von Trans*Personen in Deutschland gibt es nicht. Über ihre soziale Situation ist abseits des medizinischen Diskurses und der Bera- tungsarbeit sehr wenig bekannt.
Internationale Studien belegen, dass Trans*Personen in allen Bereichen des täglichen Lebens, insbesondere auch im Arbeitsleben, massiven Diskriminierungen ausgesetzt sind. Diese reichen von Benachteiligung beim Zugang zum Arbeitsmarkt und bei Karrierechancen über Ablehnung und Belästigungen bis hin zu Gewalt. Trans*Personen sind überdurchschnittlich häufig von Arbeitsverlust, Arbeitslosigkeit sowie Armut betroffen und arbeiten sehr oft unter ihren Qualifikationen. Sie berichten von transphoben Verhaltensweisen von Kolleg_innen und Vorgesetzten sowie struktureller Benachteiligung durch den institutionalisierten medizinischen und juristischen Umgang mit Transgeschlechtlichkeit.
Laut EU-Rechtsprechung sind Trans*Personen im Antidiskriminierungsrecht unter dem Merkmal „Geschlecht“ geschützt; in Deutschland zusätzlich unter der Sonderregelung der „sexuellen Identität“. Mangels Präzedenzfällen besteht Rechtsunsicherheit über den Diskriminierungsschutz im AGG von Trans*Menschen in Deutschland.
Es bedarf der breiten und nachhaltigen Sensibilisierung und Fortbildung in Bezug auf die soziale, rechtliche und Diskriminierungssituation von Trans*Personen u. a. in allen Ebenen von Unternehmen, Organisationen und Ämtern, im Gesundheitswesen sowie im Bereich der Rechtsprechung und juristischen Beratung. Dazu zählen Gender Mainstreaming und Antidiskriminierungsstrategien, die eine Vielfalt geschlechtlicher Identitäten und Aus- drucksweisen zugrunde legen und explizit thematisieren. Bei der Konzeption und Imple- mentierung von Gleichstellungsmaßnahmen ist die Expertise von Trans*Organisationen unerlässlich.
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